Coronaschutzverordnung
Bis auf weiteres findet kein Training der Sportschützen statt. Da der Kontaktverbot nicht unter die beschlossenen Erleichterungen für die Bevölkerung, und damit natürlich auch für uns im Verein fällt, ist ein Training nicht möglich. Dies gilt erstmal bis zum 04.05.20 grundsätzlich. Wie es danach aussieht, bleibt abzuwarten. Entscheidend ist dafür die Entwarnung durch die Landesregierung. Die geänderte Coronaschutzverordnung gilt für den Zeitraum vom 20. April bis zunächst zum 3. Mai 2020. Ende April werden die Ministerpräsidentinnen , Ministerpräsidenten und die Kanzlerin zu einem nächsten Gespräch zusammenkommen um über weitere Schritte zu beraten. Der Kontaktverbot, der bisher galt, hat weiterhin Bestand. Weitere Infos folgen